Reifen von Feuerwehrfahrzeugen Die Reifen der Feuerwehrfahrzeuge sind ein äußerst wichtiges Bindeglied zwischen Fahrzeug und Straße. Sie übernehmen Antriebs- und Bremskräfte und dienen der sicheren Spurführung. Von der Beschaffenheit der Bereifung hängen die Sicherheit und das Leben der dem Fahrer anvertrauten Fahrzeugbesatzung ab. Hinweise zum Reifenalter Aufgrund der geringen Fahrleistung von Feuerwehrfahrzeugen (1000 bis 3000 km pro Jahr) kommt es durchaus vor, dass die Reifen nach etwa 10 Jahren immer noch in Ordnung scheinen. Die Reifen haben weder Risse noch scheinen sie versprödet; das Profil hat die gesetzliche Mindesttiefe von 1,6 mm. Untersuchungen der Reifenhersteller, des TÜV, des ADAC und der DEKRA haben jedoch ergeben, dass die Funktionstüchtigkeit von Reifen ab einem Reifenalter von 7 bis 10 Jahren deutlich abnimmt. Dadurch kann es während der Fahrt zu Unfällen durch defekte Reifen kommen. Es kann nur empfohlen werden, die Reifen bei Feuerwehrfahrzeugen nach spätestens 10 Jahren auszusondern, sei der äußere Zustand noch so gut: In das Innere eines Reifens kann man nicht hineinsehen! Zum besseren Verständnis der Problematik sei deshalb auf folgendes hingewiesen: 1. Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann aus dem äußeren Zustand eines Reifens nicht auf die Aussonderungsreife geschlossen werden, da es keine zerstörungsfreien Prüfmethoden gibt. 2. Reifen, die nach 8 bis 10 Jahren durchaus noch neuwertig scheinen, da keine äußeren Schäden wie Risse, Durchschläge oder Beulen vorhanden sind, können in ihrem Gefüge durch chemische Umwandlungsprozesse ihre innere Festigkeit verlieren. Ein Reifen besteht zum größten Teil aus organischen Stoffen, die sich im Laufe der Zeit umstrukturieren, ihre chemische Zusammensetzung ändern und dadurch ihre Festigkeit und Elastizität verlieren. 3. Die Reifen der Feuerwehrfahrzeuge können und werden nach DIN 7804 und DIN 7805 mit 110 % der z. B. für Fahrzeuge im gewerblichen Bereich zulässigen Belastung beansprucht. Die Beanspruchung der Reifen an Feuerwehrfahrzeugen ist im Gegensatz zu normalen Lastkraftwagen nicht nur in einem gewissen zeitlichen Teilbereich, sondern ständig gegeben, da die Fahrzeuge stets voll beladen im Feuerwehrhaus stehen. 4. Bei Einsatzfahrten wird in der Regel wenig Rücksicht auf die Bereifung genommen. Bei diesen Fahrten kommt es zu starken Brems- und Beschleunigungsvorgängen. Die Gewebe- bzw. Stahleinlagen können bei Fahrten über Bordsteine usw. leicht so beschädigt werden, dass die erforderliche Festigkeit verloren geht. Unter Berücksichtigung der oben dargelegten Gründe kann nach 8 bis 10 Jahren - eventuell schon eher - nicht mehr mit der notwendigen Sicherheit der Reifen gerechnet werden. Es sind sogar Reifen bekannt, die bereits nach 3 bis 4 Jahren plötzlich und ohne jeglichen erkennbaren Grund eine Beule bekamen oder gar platzten. Bei einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO werden nur äußerlich sichtbare Mängel, wie z. B. zu geringe Profiltiefe, beanstandet .Innere Mängel, die zu einem derartigen Ausbeulen führen können, werden nicht erkannt. Deshalb sollten Reifen an Feuerwehrfahrzeugen nach spätestens zehn Jahren gegen neue Reifen nicht runderneuerte ausgetauscht werden. Wirtschaftlicher und noch sicherer wäre es, den Tausch bereits nach fünf bis sieben Jahren durchzuführen und die Reifen auf einem anderen gemeindeeigenen Fahrzeug mit einer höheren Laufleistung aufzubrauchen. Runderneuerte Reifen sollten deshalb nicht verwendet werden, da diese bereits schon ein gewisses, allerdings nicht mehr feststellbares Alter hinter sich haben. Hinweis zur Haftung Der Unternehmer (Stadt/Gemeinde) trägt die Verantwortung für Unfallverhütung und Arbeitsschutz. Im Zusammenhang mit überalterten Reifen dürfen wir auf ein rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichtes Bad Oldesloe hinweisen. Das Amtsgericht hat in der öffentlichen Sitzung am 01. September 1992 einen Kraftfahrzeugführer wegen fahrlässiger Tötung rechtskräftig verurteilt (Az. 3 Cs 304/92), nachdem sein Fahrzeug durch einen Reifenschaden ins Schleudern gekommen war und eine Mitfahrerin tödlich verletzt wurde. Bei dem fraglichen Reifen handelte es sich um einen zehn Jahre alten Reifen, der auf dem Reserverad aufgezogen war. Reifenalter Um das Alter eines Reifens bestimmen zu können, ist das Herstellungsdatum im Reifen in einer Umrandung eingeprägt. In den Jahrzehnten änderte sich die Art der Darstellung des Herstellungsdatums. Reifen, die vor 1980 hergestellt wurden, wurden mit einer römischen Zahl die das Quartal angab und der Jahreszahl gekennzeichnet. Zwischen 1980-1989 wurde auf die Reifen ein dreistelliger Code für die Kennzeichnung aufgebracht. Die ersten beiden Zahlen bezeichnen die Herstellungskalenderwoche und die dritte Zahl das Jahr. Von 1990 bis 1999 war die Codierung genau wie in den Jahren 1980-1989. Die Unterscheidung wurde durch ein gefülltes Dreieck bei der Datumskennzeichnung ermöglicht. Seit 2000 ist die Herstellungsdatumskennzeichnung vierstellig. Die beiden ersten Ziffern definieren wieder die Kalenderwoche der Herstellung, die letzten beiden Ziffern das Herstellungsjahr. Die Kennzeichnung, wie hier im Bild dargestellt, bedeutet: Der Reifen wurde in der 29. Kalenderwoche 2002 hergestellt Runderneuerte Reifen Bei runderneuerten Reifen ist vor dem Runderneuerungsdatum ein „R“ oder die Bezeichnungen „Retread“, „Retreaded“ oder „Runderneuert“ angebracht. Aufgrund der hohen Gewichtsbelastung und der langen Standzeiten von Feuerwehrfahrzeugen sollen keine runderneuerten Reifen für Feuerwehrfahrzeuge verwendet werden. |
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